Verordnung (EG) Nr. 124/2009
der Kommission
zur Festlegung von Höchstgehalten an Kokzidiostatika und Histomonostatika,
die in Lebensmitteln aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermittel
für Nichtzieltierarten vorhanden sind
[ Dokumentationsquelle ]
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[v-0124-09+0] Hauptteil
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