[v-0141-07+0] Hauptteil voriger nächster - Die Futtermittelunternehmer sorgen dafür, dass von ihnen geführte Betriebe, die unter die Verordnung (EG) Nr. 183/2005 fallen und Futtermittelzusatzstoffe der Kategorie "Kokzidiostatika und Histomonostatika" herstellen und/oder in Verkehr bringen, die Zulassung der zuständigen Behörde erhalten. Diese Zulassung erfolgt auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 183/2005.