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Mit dieser Verordnung wird Folgendes festgelegt:
- a)
- allgemeine Bestimmungen über die Futtermittelhygiene;
- b)
- Bedingungen und Vorkehrungen für die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln;
- c)
- Bedingungen und Vorkehrungen für die Registrierung und Zulassung von Betrieben.