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Änderung der Anhänge I, II und III
- Die Anhänge I, II und III können geändert werden, um folgenden Faktoren Rechnung zu tragen:
- a)
- der Entwicklung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis,
- b)
- den bei der Anwendung von HACCP-Systemen gemäß Artikel 6 gemachten Erfahrungen,
- c)
- technologischen Entwicklungen,
- d)
- wissenschaftlichen Gutachten, insbesondere neuen Risikobewertungen,
- e)
- der Festlegung von Zielvorgaben im Bereich der Futtermittelsicherheitund
- f)
- der Ausarbeitung von Vorschriften für bestimmte Tätigkeiten.