2020: Grüne Broschüre – Band FB / Verordnung 767/2009
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S. 185
Artikel 13, Abs 3. Buchstabe b muss richtig lauten:
b) einem besonderen Ernährungszweck dienen, der im Verzeichnis der vorgesehenen Verwendungszwecke gemäß Artikel 9 aufgeführt ist, es sei denn, sie erfüllen die darin festgelegten Bedingungen.
S. 187
Artikel 21, Abs. 6: Der letzte Satz muss richtig lauten:
In diesem Fall werden die Angaben gemäß Artikel 15 Buchstabe a und Artikel 16 Absatz 1 oder Artikel 17 Absatz 1 Buchstaben a und b, soweit einschlägig, dem Käufer spätestens auf oder mit der Rechnung übermittelt.